Wer trägt die Unterhaltungskosten des Radschnellweges?

Das Land NRW plant eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes und in diesem Zusammenhang, die Baulast für Radschnellwege und damit die Unterhaltungslast außer Orts zu übernehmen. Die Unterhaltungskosten innerhalb der Ortschaften müssten – wie bei Straßen und sonstigen Radwegen auch – die Kommunen übernehmen.