Linienfindungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit
Derzeit wird das Verfahren zur Linienfindung durchgeführt. Das Verfahren selber ist im Leitfaden Radschnellverbindungen in NRW in Kap. 8.5.2 beschrieben. Zunächst wurden die Unterlagen der Machbarkeitsstudie in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und die technische Planung an die Anforderungen des Landes NRW angepasst. Die UVS wurde in einem Arbeitskreis mit den Naturschutzbehörden und den anerkannten Naturschutzverbänden im Mai 2022 abgestimmt und anschließend final fertiggestellt.
Die Linienfindung für den RS4 wird zweigeteilt. In einem ersten Schritt soll die Zustimmung zu dem Abschnitt von Aachen-Zentrum bis Herzogenrath-Mitte (Kleikstraße, an der Eisenbahnbrücke) erlangt werden. In einem zweiten Verfahren wird die Fortführung bis zum Ende des RS4 in Herzogenrath, welches nach der Machbarkeitsstudie in der Bicherouxstraße (K 29) liegt, behandelt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den ersten Teil der Linienfindung.
Bis kurz vor Weihnachten 2023 wird das Abstimmungsverfahren zu der herausgearbeiteten Vorzugsvariante und den zusätzlich untersuchten Varianten mit den Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Versorgungsträger, ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, Landwirtschaft etc.) und der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt.
Von Mitte Dezember 2023 bis Anfang Februar 2024 wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In dem Rahmen wird es einen Informationstermin am 18.01.2024 in Herzogenrath und am 23.01.2024 in Aachen geben. Informationen dazu werden frühzeitig in den lokalen Medien wie auch auf dieser Internetseite bekanntgegeben. Zusätzlich wird Anfang Dezember diese Projektseite um weitere Informationen und Downloadangebote ergänzt.
Nach Dokumentation der Beteiligungen werden dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Unterlagen mit der Bitte um Zustimmung zur Linienführung des RS4 vorgelegt.