Dürfen Elektrorollstühle den Radschnellweg bzw. Fußweg benutzen?

Mit einem motorisierten Rollstuhl dürfen Behinderte auf dem Fußweg nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren – auch wenn das Fahrzeug mehr Tempo machen könnte. Auf Radwegen dürfen Elektrorollstühle nicht fahren.