Von welchen Mindestbreiten für den Radschnellweg mit separatem Fußweg ist auszugehen?

Der Zweirichtungsradschnellweg hat eine Breite von 4,00 m. Dann wird der Fußweg von einem Sicherheitsstreifen z.B. Pflaster von 0,30 cm zum Fußweg (Breite 2,00 m) zum Radschnellweg getrennt. Die Gesamtbreite beträgt ca. 6,30 m.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht in jedem Fall ein separater Fußweg gebaut werden muss. Abhängig von der konkreten Trassenführung kann es möglich sein, nur den Radweg zu bauen, weil z.B. in unmittelbarer Nähe oder parallel zur Trasse ein Fußweg bereits vorhanden ist. Dies muss im Detail geprüft werden.