Sollte man nicht das Geld für die Erneuerung bestehender Radwege ausgeben (z.B. auch das, was jetzt für die Machbarkeitsstudie drauf geht)?

Sicherlich ist es notwendig, mehr finanzielle Mittel in die Erneuerung und Unterhaltung bestehender Radwege einzusetzen. Hierfür sind die jeweiligen Straßenbaulastträger (z.B. für Radwege an Bundesstraßen der Bund, an Landesstraßen das Land bzw. die Kommunen (gemeindliche Radwege) und die Kreise für die Radwege an Kreisstraßen) verantwortlich.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, zunächst fünf Radschnellwegprojekte zu fördern. Als ersten Schritt bezuschusst es die Machbarkeitsstudie zu 80 %. Die Fördermittel sind zweckgebunden und können nicht für andere Maßnahmen verwendet werden. D.h., selbst wenn die Radschnellwegeprojekte nicht weiterverfolgt werden, steht nicht mehr Geld für die Unterhaltung bestehender Radwege zur Verfügung.